Flugbetriebs-Ordnung (FBO)

1. Nutzungsberechtigte
1.1 Der Modellflugplatz darf nur von Mitgliedern der MSG Keltern e.V. genutzt werden.
  Gäste melden sich beim Flugleiter. Der Flugleiter entscheidet über die Teilnahme am
   Flugbetrieb, weist die Gäste auf die FBO hin und weist Sie gründlich ein.
1.2 Der Modellflugplatz ist für Segel- und Elektroflugmodelle bis 25 kg Gesamtabflugmasse
  zugelassen. Im Rahmen des vereinsinternen Schleppbetriebes auch für Modelle mit
  Verbrennungsmotoren. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung der Geräusch-Emmissions-
  Grenze von 76 dBA sowie ein vollständig ausgefüllter Lärmpass. Verbrennungsmodelle
  ohne vereinsinterne Zulassung (Plakette) sind vom Flugbetrieb ausgeschlossen!
1.3 Voraussetzungen zur Nutzung des Modellfluggeländes der MSG Keltern e.V. sind:
  - Aktive Mitgliedschaft und entrichtete Beiträge für das laufende Kalenderjahr.
  - Ausreichende Modellhalterhaftpflicht-Versicherung
  - Anerkennung der aktuell gültigen Flugbetriebs-Ordnung.
  - Vorlage eines gültigen Versicherungsnachweis bei Gastfliegern.
  Eine Kopie der Dokumente ist bei der Vorstandschaft abzugeben. Der Nachweis des
  Versicherungsschutzes ist jährlich vorzulegen! Die Anerkennung der Flugbetriebs-Ordnung
  ist bei wesentlichen Änderungen erneut schriftlich zu bestätigen.


1.4 Flugzeiten sind täglich von Sonnenaufgang bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang.
   Beim Betrieb von Verbrennungsmodellen ist an Sonn- und Feiertagen eine Mittags-
   pause von 13h bis 15h einzuhalten
.

2. Flugbetrieb
2.1 Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit
   sowie die Gesundheit der Mitbürger und die eigene Gesundheit nicht gefährdet wird. Dabei
  sorgt er inEigenverantwortung für die Ordnung und Sicherheit auf dem Modellflugplatz.
2.2 Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die erfolgreich
  an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort oder der Ausbildung in Erster
  Hilfe teilgenommen hat. Es muss eine Erste-Hilfe-Ausrüstung zur Verfügung stehen
  (Vereinsheim), die zumindest der vorgeschriebenen Ausrüstung in PKW´s entspricht.
2.3 Jeder Pilot trägt sich immervor dem Flugbeginnim Flugbuch ein. Die Frequenzbelegung
  hat er durch ein deutlich sichtbares Anbringen an der Frequenztafel zu kennzeichnen. Es
  dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die den geltenden Vorschriften entsprechen.
2.4 Alle Modellpiloten stehen zur besseren Verständigung während des aktiven Flugbetriebes
  an dem dafür vorgesehenen Pilotenplatz. Bei Starts außerhalb der Pilotengruppe (z.B.
  Windenstart) hat sich der Pilot nach dem Start unverzüglich zur Pilotengruppe zu begeben.
2.5 Jeder Start, jede Landung und jeder Überflug der Startbahn ist rechtzeitig durch ein lautes
  und deutliches „Achtung Start“, „Achtung Landung“, bzw. „Achtung Überflug“ dem
  Flugleiter, sowie den anderen aktiven Modellfliegern mitzuteilen.
2.6 Bei gleichzeitigem Flugbetrieb von mehr als 3 Modellen wird ein Flugleiter benannt.
 Die anwesenden Piloten entscheiden gemeinsam, wer den Dienst des Flugleiters
 übernimmt!
2.7 Der Flugleiter trägt sich mit Name und Dienstbeginn im Flugbuch ein.
Sobald einFlugleiter benannt ist, darf dieser nicht mehr aktiv am Flugbetrieb teilnehmen.
EineAblösung des Flugleiters ist durch einen entsprechenden Eintrag im Flugbuch mit
  Dienstbeginn, bzw. Ende zu dokumentieren. Es muss jederzeit für alle Beteiligten eindeutig
  und dokumentiert sein, wer als Flugleiter im Amt ist.

 

3. Aufgaben des Flugleiters
3.1 Der Flugleiter ist die zentrale Autorität auf dem Fluggelände und kann in dieser Eigenschaft
  weder vom Vorstand noch von anderen Mitgliedern bei seiner Tätigkeit und seinen
  Entscheidungen beeinflusst werden. Der Flugleiter hat die Aufgabe, auf dem Modellflug-
  gelände für Sicherheit und Ordnung zu sorgen.
3.2 Der Flugleiter muss ein volljähriges Vereinsmitglied mit fliegerischer Erfahrung sein, um
  Gefahrensituationen einschätzen zu können.
3.3 Der Flugleiter ist für die Aufstellung eines Windsackes zu Beginn des Flugbetriebes
  verantwortlich. Er kontrolliert die Eintragungen im Flugbuch, bzw. weist Piloten auf den
  Eintrag hin. Darüber hinaus kontrolliert er vor Flugbeginn die Erste-Hilfe-Einrichtung.
3.4 Der Flugleiter achtet darauf, dass ausschließlich in dem freigegeben Luftraum geflogen
  wird (s. Skizze Seite 4). Der Flugleiter beobachtet aufmerksam den Flugbetrieb sowie das
  Umfeld des zulässigen Luftraums, um die Piloten vor Personen in unmittelbarer Umgebung
  zu warnen. Darüber hinaus kann er die Modellflieger zur Landung auffordern, wenn Gefahr
  in Verzug ist. Beispielsweise durch den Überflug eines bemannten Luftfahrzeugs.
3.5 Bei Gefahr in Verzug sind Diskussionen mit dem Flugleiter absolut fehl am Platz!
 Die Anweisungen des Flugleiters sind ausnahmslos ohne Diskussionen zu befolgen.
3.6 Der Flugleiter kontrolliert die Einhaltung dieser Vorschriften. Er kann ggf. Auflagen erteilen,
  bzw. in schweren Fällen die Benutzung des Modellfluggerätes oder den Flugbetrieb
  untersagen. Gleiches gilt für Piloten, deren Fähigkeiten für die Durchführung eines sicheren
  Flugbetriebes offensichtlich nicht ausreichen.
3.7 Der Flugleiter stellt ungeübten Piloten, bzw. Gästen einen erfahrenen Modellflieger zur
  Seite, so dass dieser im Notfall eingreifen kann.
3.8 Besondere Vorkommnisse wie z.B. Absturz von Modellen, Sachbeschädigungen,
  Flurschäden oder Personenschäden sind im Flugbuch mit Datum und Uhrzeit zu
  dokumentieren. Darüber hinaus informiert er unverzüglich die Vorstandschaft. Diese sind
  innerhalb von drei Tagen den entsprechenden Behörden anzuzeigen.

 

4. Sicherheit beim Flugbetrieb
4.1 Zur Sicherung des Modellflugplatzes sind an den durchführenden Wirtschaftswegen vor
  Aufnahme des Flugbetriebes Warnschilder aufzustellen, bzw. zu kontrollieren, ob diese
 angebracht sind.
4.2 Für Starts und Landungen ist grundsätzlich die Start- und Landebahn des Modellflugplatzes
 zu benutzen. Nach dem Start ist die Start- und Landebahn freizuhalten.
4.3 Die Flugmodelle müssen während des gesamten Fluges ständig vom Piloten beobachtet
 werden können. Sie haben bemannten Luftfahrzeugen auszuweichen. Segelflugmodelle
 haben Vorrang vor Motorflugmodellen.
4.4 Das Überfliegen von Personen- oder Tiergruppen ist untersagt. Es ist ein seitlicher Abstand
 von mindestens 50m einzuhalten. Straßen und Wege innerhalb des Flugraumes müssen in
 mindestens 25m über Grund überflogen werden.
4.5 Die Hochspannungsleitung ist in einer Mindesthöhe von 30m über dem Bezugspunkt des
 Modellfluggeländes zu überfliegen. Bezugspunkt ist die Mitte der Start- und Landebahn.
 Das Unterfliegen der Leitungen ist nicht gestattet!
4.6 Bei Starts im F-Schlepp ist besondere Aufmerksamkeit aller gefordert. Weitere zeitgleiche
 Starts oder Landungen sind daher zu unterlassen.
4.7 Am Modellflugbetrieb darf nur mit intaktem Equipment teilgenommen werden. Jeder Pilot
 hat vor dem Flug einen Check seines Modells durchzuführen, um sich über den einwand-
 freien Zustand seines Modellflugzeuges zu versichern.
4.8 Erdanker, Heringe und ähnliche Geräte sind unmittelbar nach Gebrauch auf der Start- und
 Landepiste wieder zu entfernen.
4.9 Bei Änderungen der FBO werden die Mitglieder satzungsgemäß darüber informiert. Die
 gültige Flugbetriebs-Ordnung befindet sich am schwarzen Brett im Vereinsheim sowie im
 Flugbuch.

Die folgende Grafik zeigt den erlaubten Flugkorridor an unserem Flugplatz:
flugplatzordnung

images

Folgende Flugzeiten sind auf unserem Gelände einzuhalten:

Werktags:
9:00h bis 30min vor Sonnenuntergang

Sonn- und Feiertage:
9:00h bis 30min vor Sonnenuntergang
zusätzlich 12:00-14:30 Mittagpause

Während der Mittagspause sind nur leise Elektroantriebe oder Segler zulässig.

Die Sonnenuntergangszeiten für Dietlingen finden Sie hier (click).

Modell Segelflug Gruppe Keltern e.V.

Die Vorstandschaft,
Dietlingen, Januar 2010