Flugbetriebs-Ordnung (FBO)
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Erstellt: Montag, 01. September 2008 02:00
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Zuletzt aktualisiert: Dienstag, 15. Dezember 2020 12:07
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Geschrieben von Web Admin
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1. Nutzungsberechtigte
1.1 Der Modellflugplatz darf nur von Mitgliedern der MSG Keltern e.V. genutzt werden.
Gäste melden sich beim Flugleiter. Der Flugleiter entscheidet über die Teilnahme am
Flugbetrieb, weist die Gäste auf die FBO hin und weist Sie gründlich ein.
1.2 Der Modellflugplatz ist für Segel- und Elektroflugmodelle bis 25 kg Gesamtabflugmasse
zugelassen. Im Rahmen des vereinsinternen Schleppbetriebes auch für Modelle mit
Verbrennungsmotoren. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung der Geräusch-Emmissions-
Grenze von 76 dBA sowie ein vollständig ausgefüllter Lärmpass. Verbrennungsmodelle
ohne vereinsinterne Zulassung (Plakette) sind vom Flugbetrieb ausgeschlossen!
1.3 Voraussetzungen zur Nutzung des Modellfluggeländes der MSG Keltern e.V. sind:
- Aktive Mitgliedschaft und entrichtete Beiträge für das laufende Kalenderjahr.
- Ausreichende Modellhalterhaftpflicht-Versicherung
- Anerkennung der aktuell gültigen Flugbetriebs-Ordnung.
- Vorlage eines gültigen Versicherungsnachweis bei Gastfliegern.
Eine Kopie der Dokumente ist bei der Vorstandschaft abzugeben. Der Nachweis des
Versicherungsschutzes ist jährlich vorzulegen! Die Anerkennung der Flugbetriebs-Ordnung
ist bei wesentlichen Änderungen erneut schriftlich zu bestätigen.
1.4 Flugzeiten sind täglich von Sonnenaufgang bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang.
Beim Betrieb von Verbrennungsmodellen ist an Sonn- und Feiertagen eine Mittags-
pause von 13h bis 15h einzuhalten.
2. Flugbetrieb
2.1 Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit
sowie die Gesundheit der Mitbürger und die eigene Gesundheit nicht gefährdet wird. Dabei
sorgt er inEigenverantwortung für die Ordnung und Sicherheit auf dem Modellflugplatz.
2.2 Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die erfolgreich
an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort oder der Ausbildung in Erster
Hilfe teilgenommen hat. Es muss eine Erste-Hilfe-Ausrüstung zur Verfügung stehen
(Vereinsheim), die zumindest der vorgeschriebenen Ausrüstung in PKW´s entspricht.
2.3 Jeder Pilot trägt sich immervor dem Flugbeginnim Flugbuch ein. Die Frequenzbelegung
hat er durch ein deutlich sichtbares Anbringen an der Frequenztafel zu kennzeichnen. Es
dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die den geltenden Vorschriften entsprechen.
2.4 Alle Modellpiloten stehen zur besseren Verständigung während des aktiven Flugbetriebes
an dem dafür vorgesehenen Pilotenplatz. Bei Starts außerhalb der Pilotengruppe (z.B.
Windenstart) hat sich der Pilot nach dem Start unverzüglich zur Pilotengruppe zu begeben.
2.5 Jeder Start, jede Landung und jeder Überflug der Startbahn ist rechtzeitig durch ein lautes
und deutliches „Achtung Start“, „Achtung Landung“, bzw. „Achtung Überflug“ dem
Flugleiter, sowie den anderen aktiven Modellfliegern mitzuteilen.
2.6 Bei gleichzeitigem Flugbetrieb von mehr als 3 Modellen wird ein Flugleiter benannt.
Die anwesenden Piloten entscheiden gemeinsam, wer den Dienst des Flugleiters
übernimmt!
2.7 Der Flugleiter trägt sich mit Name und Dienstbeginn im Flugbuch ein.
Sobald einFlugleiter benannt ist, darf dieser nicht mehr aktiv am Flugbetrieb teilnehmen.
EineAblösung des Flugleiters ist durch einen entsprechenden Eintrag im Flugbuch mit
Dienstbeginn, bzw. Ende zu dokumentieren. Es muss jederzeit für alle Beteiligten eindeutig
und dokumentiert sein, wer als Flugleiter im Amt ist.
3. Aufgaben des Flugleiters
3.1 Der Flugleiter ist die zentrale Autorität auf dem Fluggelände und kann in dieser Eigenschaft
weder vom Vorstand noch von anderen Mitgliedern bei seiner Tätigkeit und seinen
Entscheidungen beeinflusst werden. Der Flugleiter hat die Aufgabe, auf dem Modellflug-
gelände für Sicherheit und Ordnung zu sorgen.
3.2 Der Flugleiter muss ein volljähriges Vereinsmitglied mit fliegerischer Erfahrung sein, um
Gefahrensituationen einschätzen zu können.
3.3 Der Flugleiter ist für die Aufstellung eines Windsackes zu Beginn des Flugbetriebes
verantwortlich. Er kontrolliert die Eintragungen im Flugbuch, bzw. weist Piloten auf den
Eintrag hin. Darüber hinaus kontrolliert er vor Flugbeginn die Erste-Hilfe-Einrichtung.
3.4 Der Flugleiter achtet darauf, dass ausschließlich in dem freigegeben Luftraum geflogen
wird (s. Skizze Seite 4). Der Flugleiter beobachtet aufmerksam den Flugbetrieb sowie das
Umfeld des zulässigen Luftraums, um die Piloten vor Personen in unmittelbarer Umgebung
zu warnen. Darüber hinaus kann er die Modellflieger zur Landung auffordern, wenn Gefahr
in Verzug ist. Beispielsweise durch den Überflug eines bemannten Luftfahrzeugs.
3.5 Bei Gefahr in Verzug sind Diskussionen mit dem Flugleiter absolut fehl am Platz!
Die Anweisungen des Flugleiters sind ausnahmslos ohne Diskussionen zu befolgen.
3.6 Der Flugleiter kontrolliert die Einhaltung dieser Vorschriften. Er kann ggf. Auflagen erteilen,
bzw. in schweren Fällen die Benutzung des Modellfluggerätes oder den Flugbetrieb
untersagen. Gleiches gilt für Piloten, deren Fähigkeiten für die Durchführung eines sicheren
Flugbetriebes offensichtlich nicht ausreichen.
3.7 Der Flugleiter stellt ungeübten Piloten, bzw. Gästen einen erfahrenen Modellflieger zur
Seite, so dass dieser im Notfall eingreifen kann.
3.8 Besondere Vorkommnisse wie z.B. Absturz von Modellen, Sachbeschädigungen,
Flurschäden oder Personenschäden sind im Flugbuch mit Datum und Uhrzeit zu
dokumentieren. Darüber hinaus informiert er unverzüglich die Vorstandschaft. Diese sind
innerhalb von drei Tagen den entsprechenden Behörden anzuzeigen.
4. Sicherheit beim Flugbetrieb
4.1 Zur Sicherung des Modellflugplatzes sind an den durchführenden Wirtschaftswegen vor
Aufnahme des Flugbetriebes Warnschilder aufzustellen, bzw. zu kontrollieren, ob diese
angebracht sind.
4.2 Für Starts und Landungen ist grundsätzlich die Start- und Landebahn des Modellflugplatzes
zu benutzen. Nach dem Start ist die Start- und Landebahn freizuhalten.
4.3 Die Flugmodelle müssen während des gesamten Fluges ständig vom Piloten beobachtet
werden können. Sie haben bemannten Luftfahrzeugen auszuweichen. Segelflugmodelle
haben Vorrang vor Motorflugmodellen.
4.4 Das Überfliegen von Personen- oder Tiergruppen ist untersagt. Es ist ein seitlicher Abstand
von mindestens 50m einzuhalten. Straßen und Wege innerhalb des Flugraumes müssen in
mindestens 25m über Grund überflogen werden.
4.5 Die Hochspannungsleitung ist in einer Mindesthöhe von 30m über dem Bezugspunkt des
Modellfluggeländes zu überfliegen. Bezugspunkt ist die Mitte der Start- und Landebahn.
Das Unterfliegen der Leitungen ist nicht gestattet!
4.6 Bei Starts im F-Schlepp ist besondere Aufmerksamkeit aller gefordert. Weitere zeitgleiche
Starts oder Landungen sind daher zu unterlassen.
4.7 Am Modellflugbetrieb darf nur mit intaktem Equipment teilgenommen werden. Jeder Pilot
hat vor dem Flug einen Check seines Modells durchzuführen, um sich über den einwand-
freien Zustand seines Modellflugzeuges zu versichern.
4.8 Erdanker, Heringe und ähnliche Geräte sind unmittelbar nach Gebrauch auf der Start- und
Landepiste wieder zu entfernen.
4.9 Bei Änderungen der FBO werden die Mitglieder satzungsgemäß darüber informiert. Die
gültige Flugbetriebs-Ordnung befindet sich am schwarzen Brett im Vereinsheim sowie im
Flugbuch.
Die folgende Grafik zeigt den erlaubten Flugkorridor an unserem Flugplatz:


Folgende Flugzeiten sind auf unserem Gelände einzuhalten:
Werktags:
9:00h bis 30min vor Sonnenuntergang
Sonn- und Feiertage:
9:00h bis 30min vor Sonnenuntergang
zusätzlich 12:00-14:30 Mittagpause
Während der Mittagspause sind nur leise Elektroantriebe oder Segler zulässig.
Die Sonnenuntergangszeiten für Dietlingen finden Sie hier (click).
Modell Segelflug Gruppe Keltern e.V.
Die Vorstandschaft,
Dietlingen, Januar 2010